§ 28 Abs. 1 Z 2 GebG
Bei Hypothekarverschreibungen ist der Gläubiger als Gebührenschuldner zu qualifizieren.
VwGH 21.03.2002, 2001/16/0599
§ 28 Abs. 1 Z 2 GebG
Bei Hypothekarverschreibungen ist der Gläubiger als Gebührenschuldner zu qualifizieren.
VwGH 21.03.2002, 2001/16/0599