Zusammenfassung: Der Autor beschreibt den Anwendungsbereich des § 108e EStG und prüft unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Kriterien, ob sich die Vorverlagerung oder die Verschiebung des Investitionsvolumens als steuerlich vorteilhafter erweist.
Rechtsgrundlagen: § 108e EStG idF HWG 2002, BGBl I 155/2002