§ 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1972
Das Vorsteuerabzugsrecht setzt den Bestand einer tatsächlichen Lieferung voraus. Die Gutgläubigkeit des Leistungsempfängers ist diesbezüglich irrelevant.
VwGH 27.03.2002, 96/13/0148
§ 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1972
Das Vorsteuerabzugsrecht setzt den Bestand einer tatsächlichen Lieferung voraus. Die Gutgläubigkeit des Leistungsempfängers ist diesbezüglich irrelevant.
VwGH 27.03.2002, 96/13/0148