§ 260 Abs. 2 BAO
Ist eine monokratische Entscheidung vorgesehen, dann ist die Entscheidung des Berufungssenats als Entscheidung einer unzuständigen Behörde zu qualifizieren.
VwGH 27.03.2002, 98/13/0231
§ 260 Abs. 2 BAO
Ist eine monokratische Entscheidung vorgesehen, dann ist die Entscheidung des Berufungssenats als Entscheidung einer unzuständigen Behörde zu qualifizieren.
VwGH 27.03.2002, 98/13/0231