§ 33 TP 5 Abs. 1 Z 1 GebG
Servicedienstleistungen sind in die Bemessungsgrundlage für die Bestimmung der Gebührenpflicht im Rahmen der Vermietung von Büroräumlichkeiten einzubeziehen.
VwGH 21.03.2002, 99/16/0160
§ 33 TP 5 Abs. 1 Z 1 GebG
Servicedienstleistungen sind in die Bemessungsgrundlage für die Bestimmung der Gebührenpflicht im Rahmen der Vermietung von Büroräumlichkeiten einzubeziehen.
VwGH 21.03.2002, 99/16/0160