§ 41 Abs. 2 FLAG
Die Übernahme einer Bürgschaft für Gesellschaftsverbindlichkeiten indiziert nicht den Bestand eines Unternehmerrisikos des Gesellschafter-Geschäftsführers.
VwGH 20.03.2002, 2001/15/0155
§ 41 Abs. 2 FLAG
Die Übernahme einer Bürgschaft für Gesellschaftsverbindlichkeiten indiziert nicht den Bestand eines Unternehmerrisikos des Gesellschafter-Geschäftsführers.
VwGH 20.03.2002, 2001/15/0155