Zusammenfassung: Die Festlegung unterschiedlicher Steuersätze für helle und dunkle Zigaretten ist gemeinschaftsrechtswidrig.
EuGH 27.02.2002 Rs. C-302/00 Kommission/Frankreich, Vertragsverletzungsverfahren
Rechtsgrundlagen: Art. 8 Abs. 2 RL über andere Verbrauchsteuern auf Tabakwaren; Art. 95 Abs. 1 EGV