Zusammenfassung: Die OÖ Gebietskrankenkasse kann als öffentlich-rechtliche Körperschaft keinen Anspruch auf eine Lehrlingsausbildungsprämie geltend machen.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs. 6 KStG 1988; § 2 KStG 1988; § 21 Abs. 2 KStG
Weiterführende Hinweise: BMF, 29.10.2002