Der VfGH bestätigt die Verfassungskonformität der Einrichtung der Finanzmarktaufsicht und die vorgesehene Kostenteilung nach Maßgabe der Eigenmittelerfordernisse.
VfGH 30.09.2002, B 891/02, 892/02
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Der VfGH bestätigt die Verfassungskonformität der Einrichtung der Finanzmarktaufsicht und die vorgesehene Kostenteilung nach Maßgabe der Eigenmittelerfordernisse.
VfGH 30.09.2002, B 891/02, 892/02
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