§ 19 EStG
Der Autor bespricht eine Entscheidung des VwGH, in der dieser die Möglichkeit zur Verschiebung des Zuflusszeitpunkts einer Leistung durch Nichteinforderung bzw. "stehen lassen" von Honorarforderungen verneinte und den Zuflusszeitpunkt mit dem Zeitpunkt der Anspruchsbegründung gleichsetzte.