§ 27 EStG 1988
Der VwGH erörtert, dass Verzugszinsen einkommenssteuerlich als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen sind.
VwGH 19.03.2002, 96/14/0087
§ 27 EStG 1988
Der VwGH erörtert, dass Verzugszinsen einkommenssteuerlich als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen sind.
VwGH 19.03.2002, 96/14/0087