§ 11 Abs. 3 KommStG 1993
Der VwGH bejaht die Kommunalsteuerpflicht bezüglich der Vergütungsleistungen eines Alleingesellschafter-Geschäftsführers und hält eine Überprüfung der Vereinbarkeit mit den Vorgaben der Kapitalansammlungsrichtlinie durch ein Vorabentscheidungsverfahren nicht für erforderlich.