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Körperschaftsteuerrückstellung und latente Steuern gemäß § 124 b Z 47 EStG

WirtschaftDkfm. Dr. Karl Barborka; Univ.-Prof. Mag. Dr. Roman RohatschekSWK 2002, W 99 Heft 29 v. 10.10.2002

Zusammenfassung: Die Autoren erläutern, wie sich § 124b Z 47 EStG, der die Aufteilung der im Jahr 2001 entstandenen Übergangsgewinne, die aus der 20 %igen Teilwertkürzung für von Drohverlust- und Verbindlichkeitsrückstellungen resultieren, auf fünf Jahre ermöglicht, auf die Bestimmung des ausschüttbaren Bilanzgewinns auswirkt. Dabei weisen sie auf das Erfordernis zur Aktivierung latenter Steuern, für die die Ausschüttungssperre des § 226 Abs. 2 HGB maßgeblich ist, hin.

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