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Übersicht über die steuerrechtliche Judikatur der Höchstgerichte

RechtsprechungDr. Eleonore Berchtold-Ostermann (Bearb. VfGH-Erkenntnisse); StB Gerhard Gaedke (Bearb VwGH-Erkenntnisse); Univ. Prof. Dr. Michael Tumpel und Dr. Christian Widhalm (Bearb. EuGH-Urteile)SWK 2002, R 66 Heft 29 v. 10.10.2002

§ 8 Abs. 1 KStG

Auch Vorteilszuwendungen an eine dritte, dem Gesellschafter nahe stehende Personen sind als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren, wobei auch Geschäftsbeziehungen oder beteiligungsmäßige Verbindungen ein Naheverhältnis darstellen.

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