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Betriebsausgabenpauschale für Pflegetätigkeit

TagesfragenBMFSWK 2002, T 178 Heft 28 v. 1.10.2002

Zusammenfassung: Das BMF betont, dass die Pauschalschätzung der Betriebsausgaben bei der Anstaltspflege oder im Fall eines Dienstverhältnisses mit einem Pflegedienstunternehmen nicht zur Anwendung gelangt.

Rechtsgrundlagen: Rz 1616 EstR 2000

Weiterführende Hinweise: BMF, 30.08.2002

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