Zusammenfassung: Der Autor weist darauf hin, dass bei der Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen infolge von Hochwasserschäden vorher Subventionen oder Unternehmerspenden für die Ersatzbeschaffung von Wirtschaftsgütern bei den Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Abzug gebracht werden müssen. Kohler beschreibt dabei die Vorgehensweise sowohl für Unternehmer als auch für Privatpersonen.
Rechtsgrundlagen: § 12 EStG