§ 9 BAO
Der Geschäftsführer muss allfällige Beschränkungen in der Wahrnehmung seiner abgabenrechtlichen Verpflichtungen unverzüglich geltend machen, um sich von seiner Haftung zu entlasten.
VwGH 19.02.2002, 2001/14/0205
§ 9 BAO
Der Geschäftsführer muss allfällige Beschränkungen in der Wahrnehmung seiner abgabenrechtlichen Verpflichtungen unverzüglich geltend machen, um sich von seiner Haftung zu entlasten.
VwGH 19.02.2002, 2001/14/0205