§ 2 Abs. 2 Nö. AnzAbgG
Der VwGH nimmt zum Kriterium der Verbreitung eines Druckwerks als Voraussetzung für die Vorschreibung einer Anzeigenabgabe Stellung.
VwGH 28.01.2002, 2001/17/0170
§ 2 Abs. 2 Nö. AnzAbgG
Der VwGH nimmt zum Kriterium der Verbreitung eines Druckwerks als Voraussetzung für die Vorschreibung einer Anzeigenabgabe Stellung.
VwGH 28.01.2002, 2001/17/0170