Zusammenfassung: Der Autor bespricht eine Entscheidung der FLD OÖ, in der der erkennende Senat prüfte, ob die Zugrundelegung eines falschen Prozentsatzes für die betriebsausgabenpauschale die Behörde zur Bescheidberichtigung nach § 293b BAO legitimiere.
FLD OÖ, Senat III, 30.06.2002, RV 1404/1-6/2002