§ 200 Abs. 2 BAO
Die endgültige Abgabenfestsetzung gegenüber einem Gesamtschuldner ist nicht rechtskonform.
VwGH 24.01.2002, 2001/16/0472-0475
§ 200 Abs. 2 BAO
Die endgültige Abgabenfestsetzung gegenüber einem Gesamtschuldner ist nicht rechtskonform.
VwGH 24.01.2002, 2001/16/0472-0475