§ 181 BAO
Ein Angestellter der Finanzlandesdirektion kann für die Erstellung eines Gutachtens, das er in Vertretung des Präsidenten der FLD unterzeichnet, keine Sachverständigengebühren geltend machen.
VwGH 28.01.2002, 2001/17/0143; VwGH 2001/17/0144