§ 22 Z 2 EStG 1988; § 41 Abs. 2 FLAG
Die Dienstgeberbeitragspflicht bezüglich der Vergütungsleistungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers setzt eine Tätigkeit als handelsrechtlicher Geschäftsführer nicht voraus.
VwGH 19.12.2001, 2001/13/0225
§ 22 Z 2 EStG 1988; § 41 Abs. 2 FLAG
Die Dienstgeberbeitragspflicht bezüglich der Vergütungsleistungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers setzt eine Tätigkeit als handelsrechtlicher Geschäftsführer nicht voraus.
VwGH 19.12.2001, 2001/13/0225