§ 4 KVG
Der Gesellschafter besitzt im Fall der Leistungserbringung über einen Nichtgesellschafter ein Verfügungsrecht über das Vermögen des Nichtgesellschafters.
VwGH 20.12.2001, 2001/16/0435
§ 4 KVG
Der Gesellschafter besitzt im Fall der Leistungserbringung über einen Nichtgesellschafter ein Verfügungsrecht über das Vermögen des Nichtgesellschafters.
VwGH 20.12.2001, 2001/16/0435