§ 17 Abs. 5 GebG
Die nachträgliche Aufhebung einer begründeten Gebührenverbindlichkeit ist nicht möglich.
VwGH 20.12.2001, 2001/16/0490; VwGH 2001/16/0516
§ 17 Abs. 5 GebG
Die nachträgliche Aufhebung einer begründeten Gebührenverbindlichkeit ist nicht möglich.
VwGH 20.12.2001, 2001/16/0490; VwGH 2001/16/0516