§ 308 Abs. 1 BAO
Nur Krankheiten, die die Dispositionsfähigkeit vollständig ausschließen, rechtfertigen die Genehmigung eines Wiedereinsetzungsantrags.
VwGH 19.12.2001, 2001/13/0166
§ 308 Abs. 1 BAO
Nur Krankheiten, die die Dispositionsfähigkeit vollständig ausschließen, rechtfertigen die Genehmigung eines Wiedereinsetzungsantrags.
VwGH 19.12.2001, 2001/13/0166