§ 4 Abs. 2 FinStrG
Gesetzesnovellierungen im außerstrafrechtlichen Bereich haben auf die Günstigkeitsbestimmung des § 4 Abs. 2 FinStrG keinen Einfluss.
VwGH 20.12.2001, 2001/16/0529
§ 4 Abs. 2 FinStrG
Gesetzesnovellierungen im außerstrafrechtlichen Bereich haben auf die Günstigkeitsbestimmung des § 4 Abs. 2 FinStrG keinen Einfluss.
VwGH 20.12.2001, 2001/16/0529