§ 41 Abs. 2 FLAG
Die zivilrechtliche Einordnung des Beschäftigungsverhältnisses zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter-Geschäftsführer als Werkvertrag hat auf die Beurteilung der Dienstgeberbeitragspflicht keinen Einfluss.
VwGH 19.12.2001, 2001/13/0118; VwGH 2001/13/0242