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Nochmals: Änderungen im Neugründungs-Förderungsgesetz

TagesfragenWilhelm Winzer, Steuerreferent der Wirtschaftskammer OÖSWK 2002, T 123 Heft 20 und 21 v. 15.7.2002

Zusammenfassung: Der Autor weist darauf hin, dass in § 5a Abs. 2 NeuFÖG eine Freigrenze und kein Freibetrag festgelegt wurde.

Rechtsgrundlagen: § 5a Abs. 2 NeuFÖG

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