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Voluptartätigkeit bei einem Textilhandelsunternehmen

SteuernSWK 2002, S 555 Heft 20 und 21 v. 15.7.2002

Zusammenfassung: Die FLD für Wien, NÖ und Bgld nimmt zur Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht im Rahmen der Liebhabereiprüfung Stellung.

FLD für Wien, NÖ und Bgld, II/9, 28.05.2002

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs. 1 LVO; § 2 Abs. 1 LVO

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