§ 8 Abs. 2 KStG
Der VwGH erörtert, dass die Behörde die allfällige Unverhältnismäßigkeit der Honorarleistungen eines Geschäftsführers im Rahmen der Begründung eines Steuerbescheides nachweisen muss.
VwGH 18.07.2001, 95/13/0152
§ 8 Abs. 2 KStG
Der VwGH erörtert, dass die Behörde die allfällige Unverhältnismäßigkeit der Honorarleistungen eines Geschäftsführers im Rahmen der Begründung eines Steuerbescheides nachweisen muss.
VwGH 18.07.2001, 95/13/0152