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Vermittler von Kfz-Käufern unterliegen nicht der Mitteilungspflicht nach § 109 a EStG 1988

SteuernBMFSWK 2002, S 524 Heft 19 v. 1.7.2002

Zusammenfassung: Das BMF erläutert, dass die Vermittler von Privatkäufern für Kraftfahrzeuge im Regelfall nicht an die Mitteilungspflicht des § 109a EStG 1988 gebunden sind.

Weiterführende Hinweise: BMF, 03.06.2002

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