§ 41 Abs. 2 FLAG
Ein Anstieg der Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers auf fast das Doppelte des ursprünglichen Ausmaßes indiziert nicht zwangsläufig das Vorliegen eines Unternehmerrisikos.
VwGH 28.11.2001, 2001/13/0099
§ 41 Abs. 2 FLAG
Ein Anstieg der Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers auf fast das Doppelte des ursprünglichen Ausmaßes indiziert nicht zwangsläufig das Vorliegen eines Unternehmerrisikos.
VwGH 28.11.2001, 2001/13/0099