§ 41 Abs. 2 FLAG
Unregelmäßig hohe Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers indizieren nicht das Vorliegen eines Unternehmerrisikos.
VwGH 28.11.2001, 2001/13/0100
§ 41 Abs. 2 FLAG
Unregelmäßig hohe Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers indizieren nicht das Vorliegen eines Unternehmerrisikos.
VwGH 28.11.2001, 2001/13/0100