Zusammenfassung: Das BMF beschreibt den Anwendungsbereich des Kommunalsteuergesetzes, erläutert die Maßgeblichkeit von Doppelbesteuerungsabkommen für die Kommunalsteuerpflicht und nimmt zur Kommunalsteuerpflicht für in- und ausländische Betriebstätten sowie zur Zurechnung von Dienstnehmern zu einer Betriebstätte Stellung. Weiters erörtert das BMF die Rechtslage für Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen.