Der Autor nimmt ein Erkenntnis des VfGH, in dem dieser erläuterte, dass Transferleistungen zwar die Unterhaltspflicht, nicht aber die Steuerbelastung vermindern sollen, zum Anlass, um sich mit den Grundwertungen der Prozentrechnung und der Steuerbemessung nach der "Nettomethode" auseinanderzusetzen. In diesem Zusammenhang erläutert er auch, welchen Stellenwert Unterhaltspflichten im Ertragsteuerrecht besitzen.