§ 9 BAO
Der Abschluss eines Mantelzessionsvertrags im Wissen um den damit verwirklichten Entzug von liquiden mitteln für die Begleichung von Steuerschulden ist als Pflichtverletzung des Geschäftsführers zu qualifizieren.
VwGH 30.10.2001, 2001/14/0087