§ 121 Abs 5 Z 2 EStG
Der Autor informiert über ein anhängiges Gesetzesprüfungsverfahren bezüglich § 121 Abs 5 EStG und der darin normierten Anhebung der Einkommensteuervorauszahlung gegenüber der Einkommensteuerverbindlichkeit für das letztveranlagte Kalenderjahr um bis zu 20%.