Zusammenfassung: Der Autor beschreibt die Eckpunkte des neuen Vereinsrechts, das am 1. Juli 2002 in Kraft getreten ist. In diesem Zusammenhang nimmt er auch zu den Gründungs- und Auflösungsmodalitäten, zu den Inhaltserfordernissen der Statuten , zur Organstruktur und zu den Rechnungslegungs- und Buchführungspflichten Stellung.
Rechtsgrundlagen: VerG