§ 67 Abs. 7 EStG 1988
Der VwGH erörtert, welche Leistungen als Verbesserungsvorschläge nach § 67 Abs 7 EStG qualifiziert werden können und legt dar, dass die steuerliche Privilegierung in dieser Bestimmung für Geschäftsführer keine Anwendung findet.
§ 67 Abs. 7 EStG 1988
Der VwGH erörtert, welche Leistungen als Verbesserungsvorschläge nach § 67 Abs 7 EStG qualifiziert werden können und legt dar, dass die steuerliche Privilegierung in dieser Bestimmung für Geschäftsführer keine Anwendung findet.