§ 16 EStG; § 20 EStG
Der VwGH prüft, ob die Ausgaben für einen Anrufbeantworter als Werbungskosten in Abzug gebracht werden können.
VwGH 27.02.2002, 96/13/0101
§ 16 EStG; § 20 EStG
Der VwGH prüft, ob die Ausgaben für einen Anrufbeantworter als Werbungskosten in Abzug gebracht werden können.
VwGH 27.02.2002, 96/13/0101