§ 93 FinStrG
Bereits der Verdacht einer Abgabenhinterziehung rechtfertigt auch bei noch unbekannter Schadenshöhe die Durchführung einer Hausdurchsuchung.
VwGH 25.09.2001, 98/14/0180; VwGH 98/14/0182
§ 93 FinStrG
Bereits der Verdacht einer Abgabenhinterziehung rechtfertigt auch bei noch unbekannter Schadenshöhe die Durchführung einer Hausdurchsuchung.
VwGH 25.09.2001, 98/14/0180; VwGH 98/14/0182