§ 41 Abs. 2 FLAG
Ein Fixbezug kontraindiziert den Bestand eines Unternehmerrisikos des Gesellschafter-Geschäftsführers.
VwGH 25.09.2001, 2001/14/0051; VwGH 2001/14/0117
§ 41 Abs. 2 FLAG
Ein Fixbezug kontraindiziert den Bestand eines Unternehmerrisikos des Gesellschafter-Geschäftsführers.
VwGH 25.09.2001, 2001/14/0051; VwGH 2001/14/0117