§ 9 BAO
Einreden gegen die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestlegung können im Haftungsverfahren nicht geltend gemacht werden.
VwGH 25.09.2001, 2001/14/0109
§ 9 BAO
Einreden gegen die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestlegung können im Haftungsverfahren nicht geltend gemacht werden.
VwGH 25.09.2001, 2001/14/0109