Zusammenfassung: Der Autor informiert über das Inkrafttreten der Richtlinie über das Folgerecht des Urhebers eines Kunstwerks, das dem Urheber eine finanzielle Beteiligung an der Weiterveräußerung des Kunstwerks ermöglichen soll und nimmt zur Anwendung dieses neuen Rechtsinstituts eines "Folgerechts" Stellung.
Rechtsgrundlagen: RL 2001/84/EG