Zusammenfassung: Die Autoren prüfen , ob auch der Austritt eines Arbeitsgesellschafters aus einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft vom Anwendungsbereich des Art V UmgrStG umfasst ist.
Rechtsgrundlagen: Art V UmgrStG; Art IV UmgrStG; § 23 UmgrStG; § 27 Abs 2 UmgrStG