Zusammenfassung: Der BFH nimmt zur Zurechnung des Zinserlöses, der aus der Veranlagung eines vom Gesellschafter gewährten zinslosen Kredits an die Gesellschaft resultiert, Stellung.
BFH, 17.10.2001, I R 97/00
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 KStG
Zusammenfassung: Der BFH nimmt zur Zurechnung des Zinserlöses, der aus der Veranlagung eines vom Gesellschafter gewährten zinslosen Kredits an die Gesellschaft resultiert, Stellung.
BFH, 17.10.2001, I R 97/00
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 KStG