Zusammenfassung: Die Zustellung eines Einkommensteuerbescheids "an die Erben" des Steuerschuldners vor der Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens entfaltet keine Rechtswirksamkeit.
FLD Wien, NÖ und Bgld, 21.06.2000, II/12
Rechtsgrundlagen: § 295 BAO