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Informationspflicht für Betreiber von Websites

WirtschaftMag. Christian HandigSWK 2002, W 19 Heft 10 v. 1.4.2002

Zusammenfassung: Der Autor beschreibt einleitend, welcher Personenkreis als Diensteanbieter im e-commerce-Gesetz qualifiziert werden kann und erläutert, welche Offenlegungs- und Informationspflichten das E-Commerce-Gesetz den Diensteanbietern und Betreibern von Websites auferlegt. Weiters beschreibt er die Rahmenbedingungen für die Plazierung von Werbeeinschaltungen auf Websites und nimmt zu den Publizitätspflichten im Rahmen von webshops Stellung.

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