§ 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988
Der VwGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen Mehrkosten für die Verpflegung im Rahmen einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
VwGH 30.10.2001, 95/14/0013
§ 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988
Der VwGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen Mehrkosten für die Verpflegung im Rahmen einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
VwGH 30.10.2001, 95/14/0013