Zusammenfassung: Der BFH prüft, unter welchen Voraussetzungen eine Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist.
BFH, 07.11.2001, I R 79/00
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 KStG
Zusammenfassung: Der BFH prüft, unter welchen Voraussetzungen eine Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist.
BFH, 07.11.2001, I R 79/00
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 KStG